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AGRARPOHL

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)  AGRARPOHL                                  Druckversion

- gültig ab 01.03.2019 -


§ 1 Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen AGRARPOHL, Inhaber Jan-Philip Pohl, nachfolgend genannt „Dienstleister", und seinem Auftraggeber, abgeschlos-senen Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit AGRAR-POHL.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an. Fehler in der Auswertung und Irrtümer sind vorbehalten. Einer Einbeziehung von AGBs des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Partei-en.
1.4 Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und Dienstleister die Grundlage für eine förderliche Zusam-menarbeit bilden, die im landwirtschaftlichen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grund sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifi-schen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.

§ 2 Registrierung

2.1 Kunden, die Zugang zu den geschlossenen Bereichen von AGRARPOHL erlangen möchten (nachfolgend Teilnehmer genannt), müssen sich registrieren lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht und AGRARPOHL darf die Regist-rierung eines Teilnehmers ohne Begründung ablehnen. Zur Registrierung muss das von AGRARPOHL zur Verfügung ge-stellte Registrierungsformular vollständig und zutreffend aus-gefüllt werden. Alternativ kann die Registrierung auch durch einen dazu berechtigten Beratungsträger vorgenommen wer-den. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und AGRARPOHL kommt mit der Zusendung der Kennungsdaten beim Teilneh-mer zustande.
2.2 Der Teilnehmer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kennungsdaten zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Er hat in Textform oder durch Rücksendung der Online-Kennung zu erfolgen. Zur Fristwah-rung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Online-Kennung. Das Widerrufsrecht erlischt mit der erst-maligen Inanspruchnahme des Onlinesystems.
2.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Änderung der angege-benen Daten dem AGRARPOHL unverzüglich mitzuteilen. Wird durch ARARPOHL festgestellt, dass die persönlichen Angaben bei der Registrierung falsch sind, so wird die Registrierung ohne Angabe von Gründen fristlos zurückgenommen und der Zugriff auf den geschlossenen Bereich der Internetanwendung von AGRARPOHL gesperrt. Die Registrierung wird erst wirk-sam, wenn der Teilnehmer die Kenntnisnahme dieser AGB und sein Einverständnis mit ihrer Geltung erklärt hat und der An-trag auf Registrierung durch AGRARPOHL angenommen wird.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Die Dienstleistungen, Services sowie Apps von AGRARP-OHL (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Bilder, Layouts, Ort-hofotos, Spektralbilder, Tabellen, Karten, Fotos, Logos, Algo-rithmen,  Auswertungen sowie Veranstaltungsideen – (nachfol-gend Services genannt) sind als persönliche geistige Schöp-fungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die vom Dienstleister erarbeiteten Services dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Dienstleisters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teil-weise Nachahmung ist unzulässig.
3.2 Bei Verstoß gegen § 3 (1) hat der Auftraggeber des Dienst-leisters eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3.3 Das Urheberrecht eines Service bleibt bei dem, der es ge-schaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungs-rechte. Der Dienstleister überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Dienstleister bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
3.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftrag-geber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.5 Services, die von mir entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.
3.6 Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Services ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
3.7 Nach Abschluss eines Projekts veröffentlicht der Dienstleis-ter Ihren Namen als Referenz, sollten Sie damit nicht einver-standen sein, setzen Sie den Dienstleister davon in Kenntnis.

§ 4 Angebote / Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug sofort ab dem Datum der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Wird die Zahlungsfrist länger als 30 Tage überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem Refe-renzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Dis-kontsatz-Überleitungsgesetz berechnet werden, sofern vom Dienstleister nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Begleichung der Rechnung ist bar, per Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto oder per Lastschrif-teinzug möglich.
4.2 Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Dienstleister kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 25 % des Auftragswertes be-rechnen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Dienstleister Abschlagszah-lungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlan-gen.
4.3 Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berech-net werden.
4.4 Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber ver-pflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.
4.5 Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längs-tens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Alle Angebote betreffen die Kosten des jeweils gegenwärtigen Auftrages. Bei Überschrei-tung von mehr als 10 % wird ein ergänzendes Angebot vorge-legt. Weitere Kosten wie Foto-/Bildnutzungsrechte, Materialkos-ten, Anfahrten zum Auftragsort, Kurierfahrten sowie „Vor-Ort-Service" werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.6 Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der schriftlichen Auftrags-bestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und kön-nen nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertrags-partners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbre-chung und den vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch den Dienstleister zu vertreten ist.
4.7 Die Änderung von Services, die Durchführung und Vorlage weiterer Arbeiten, die Änderung von Bildern sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berech-net.
4.8 Der Dienstleister ist berechtigt, bei einem weiteren Unter-nehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistun-gen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGBs des Fremdan-bieters.
4.9 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Na-men und für Rechnung des Dienstleisters abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremd-leistung.
4.10 Kosten für Domains, E-Mails und Hosting werden für 12 Monate im Voraus berechnet.

§ 5 Eigentum, Rückgabepflicht

5.1 An den Arbeiten des Dienstleisters werden soweit nicht anders schriftlich vereinbart nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Dienstleister ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu ver-güten.
5.3 Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilli-gung von der Agentur verändert werden.
5.4 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Da-teien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.5 Der Dienstleister haftet außer bei Vorsatz und grober Fahr-lässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

§ 6 Liefertermine

6.1 Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrückli-chen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
6.2 Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbe-sondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist, um die Dauer der Be-hinderung oder berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Schadensersatzansprüche zustehen, wenn uns an der Verzö-gerung kein Verschulden trifft.
6.3 Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder es unzumutbar ist, muss der Vertragspartner bei Überschreitung der angege-benen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen; so-fern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Vertragspartner unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
6.4 Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem der Dienst-leister auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. Der Dienstleister wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und
bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.

§ 7 Versand, Verpackung und Montage

7.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wenn vom Vertragspartner nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versenden wir nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst.
7.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Vertragspartner über.
7.3 Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an den Dienstleister trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus an den Dienstleister.
7.4 Bei übernommenen Probenehmen wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt wer-den können. In den Kosten für die Probennahme sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auf-traggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialauf-wand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Haftung/Inhalte

8.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-führen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Ver-tragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2 Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Analyse und Auswertung.
8.3 Der Dienstleister haftet nicht für die wettbewerbs- und mar-kenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Services und sonstigen Dienstleistungen.
8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller des Dienstleisters übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Dienstleister im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.5 Die vom Dienstleister gesetzten Links auf der eigenen Web-seite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung des Dienstleisters zu tun. Der Dienstleister ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der
Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Services, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt der Dienstleister aber auch jegli-che Haftung ab.
8.6 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind inner-halb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Dienst-leister geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertrags-gemäß und mängelfrei abgenommen.
8.7 Soweit der Dienstleister auf Veranlassung des Auftragge-bers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet dieser nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungs-erbringer.
8.8 Die Freigabe von Services und Veröffentlichungen obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftragge-ber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Dienstleister, stellt er sie von der Haftung frei.
8.9 Der Dienstleister übernimmt für die erstellten Services, Aus-wertungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prü-fungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
8.10 Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
8.11 Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zu-rückzuführen sind, ist
dieser allein verantwortlich.

§ 9 Konkurrenzausschluss

9.1 Der Dienstleister akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
9.2 Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfü-gung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

§ 10 Datenschutz

10.1 Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesda-tenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auf-traggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informatio-nen wird vom Dienstleister im Rahmen der für landwirtschaftli-che Dienstleistungen üblichen Arbeitsweise sichergestellt.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließ-licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort des Dienst-leisters.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gül-tig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so
weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durch-führung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offen-bar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderun-gen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemein-samen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

Wolfenbüttel, 01.03.2019
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